Kommunalwahl: Verfassungsgericht stoppt schwarz-gelbe Termin-Tricksereien

Veröffentlicht am 27.02.2009 in Ratsfraktion

Kommunalwahl: Verfassungsgericht stoppt schwarz-gelbe Termin-Tricksereien
(18. Februar 2009) Das Landesverfassungsgericht hat die Vorverlegung der Kommunalwahl gestoppt. Hierzu erklärt der Vorsitzende des SPD-Ratsfraktion Bochum,

Dieter Fleskes: Das Landesverfassungsgericht hat den Termin-Tricksereien von CDU und FDP einen Riegel vorgeschoben. Eine schwere Niederlage für die Regierung Rüttgers sowie CDU und FDP im Landtag. CDU und FDP haben die verfassungswidrigen Regelungen allen Warnungen zum Trotz beschlossen. Das Vorgehen von CDU und FDP hat dem Ansehen der Politik einmal mehr geschadet. Deshalb ist die Entscheidung des Verfassungsgerichts auch kein Anlass zur Häme. CDU und FDP sollten jetzt nicht weitertricksen und über Wahltermine im August nachdenken, sondern schnell den Weg frei machen für eine Zusammenlegung von Bundestagswahl und Kommunalwahl am 27. September. Nur das macht jetzt noch Sinn, weil die gemeinsame Wahl Kosten spart und mit dem Ende der kommunalen Legislaturperiode am 20. Oktober zusammenfällt.

 
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