Sofort- und Briefwahl in Bochum

Veröffentlicht am 12.09.2017 in Allgemein

Sind Sie am Wahlsonntag, den 24. September, nicht zu Hause? Haben keine Zeit – oder einen guten Grund, schon vorher zu wählen?

Kein Problem! Sie können nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung per Sofort- oder Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen.

Unser Tipp: SOFORTWAHL

Sie können bequem im Technischen Rathaus in der Innenstadt oder in einer Bezirksverwaltungsstelle wählen. Dazu müssen Sie einfach Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis mitnehmen.

Das Technische Rathaus in der Innenstadt (Hans-Böckler-Straße 19) hat folgende Öffnungszeiten:

  • montags, dienstags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr
  • donnerstags von 8 bis 18 Uhr
  • freitags von 8 bis 13 Uhr

BRIEFWAHL

Sie können auch einfach zu Hause Ihre Kreuze machen. Dazu müssen Sie die klassische Briefwahl nutzen.

Wie bekomme ich die Briefwahl-Unterlagen?

Sie müssen Ihre Unterlagen beim Wahlbüro der Stadt Bochum beantragen. Dazu gibt es drei Wege:

  1. Mit Erstwohnsitz in Bochum gemeldet? Die Stadt Bochum verschickt ab dem 21. August Wahlbenachrichtigungen per Post. Damit kann die Briefwahl beantragt werden.
  2. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht zur Hand hat, kann die Briefwahl auch formlos beim Wahlbüro beantragen – z.B. per Postkarte, per Fax oder per E-Mail. Bitte Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und eine Rückruftelefonnummer angeben. Dies bitte senden an:

Stadt Bochum

Wahlbüro

44777 Bochum

E-Mail: wahlschein@bochum.de

Unser Tipp: Sie können Ihren Wahlschein auch ganz bequem online beantragen!

http://wahlschein.bochum.de

  1. Alternativ können Sie Ihre Briefwahlunterlagen auch im Wahlbüro oder in einer Bezirksverwaltungsstelle abholen (Öffnungszeiten wie oben). Bitte Wahlbenachrichtigung oder Ausweis mitnehmen.

Wie fülle ich die Briefwahlunterlagen aus?

  • Mit dem Kreuz auf der linken Seite des Wahlzettels (Erststimme) wird entscheiden, welche Kandidatin oder welcher Kandidat Bochum im Bundestag vertreten soll. Mit dem Kreuz auf der rechten Seite des Wahlzettels (Zweitstimme) entscheiden Sie sich für eine Partei.
  • Anschließend den Stimmzettel in den blauen Umschlag stecken.
  • Die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auf dem Wahlschein mit Datum und Unterschrift versehen.
  • Wahlschein zusammen mit dem blauen Umschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken.
  • Roten Wahlbriefumschlag zukleben, unfrankiert versenden (außerhalb der Bundesrepublik bitte frankieren) oder im Wahlbüro oder einer Bezirksverwaltungsstelle abgeben.

Alle Angaben basieren auf Informationen aus öffentlichen Quellen und sind ohne Gewähr!

 
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